• 21. November 2024

Aachen muss Kita-Platz bieten, der mit Arbeitszeit der Eltern vereinbart werden kann

Ein brandaktuelles Gerichtsurteil aus Aachen dürfte die Welt der Kinderbetreuung in Kitas und Kindergärten ordentlich durcheinanderwirbeln: Eltern hatten hier im Eilverfahren geklagt, dass ihnen die Kita eine Betreuung bis 17 Uhr statt nur bis 16.30 Uhr gewährleisten müsse. Das Verwaltungsgericht Aachen gab der Klage statt – die Stadt Aachen muss demnach einen Kita-Platz für 45 Wochenstunden bereitstellen, der mit den Arbeitszeiten der Eltern zu vereinbaren ist.

Kurz gesagt: Eltern müssen die Möglichkeit haben, ihr Kind solange betreut zu lassen, bis sie es nach der Arbeit abholen können. Dabei spiele auch die erforderliche Wegzeit nach der Arbeit eine Rolle.

markusspiske / Pixabay

Konkret hatten die Eltern eines einjährigen Kindes geklagt. Sie benötigen, so berichtet der Stern, einen Betreuungsplatz von Montag bis Freitag von jeweils 8 bis 17 Uhr. Die Stadt Aachen bot jedoch nur Betreuungsplätze in Kitas bis 16.30 Uhr an.

Im Eilverfahren klagten die Eltern daraufhin auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind bis 17 Uhr. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte und kam der Klage der Eltern nach. Demnach müsse die Stadt Aachen einen Kita-Platz mit 45 Wochenstunden Betreuungszeit zur Verfügung stellen und es den Eltern möglich machen, Arbeit und Kindererziehung zu vereinbaren. Dem „individuellen Betreuungsbedarf des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten“ müsse entsprochen werden.

Meiner Meinung nach werden jetzt sicherlich viele Eltern nachziehen und die Betreuungszeit für ihre Kinder ebenfalls einklagen. Das Urteil aus dem August 2018 (Aktenzeichen: 8 L 700/18) des Verwaltungsgerichtes Aachen dürfte hierbei immer wieder herangezogen und als Grundlage verwendet werden.

Wie steht ihr zum Thema? Sollte die Betreuungszeit tatsächlich einklagbar sein? Oder sollten die Kommunen einfach allgemein flexibler werden und sich an den Bedürfnissen von Eltern und Familien orientieren?

(Titelbild: OpenClipart-Vectors / Pixabay)

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