• 5. November 2024

Niedersachsen: Maskenpflicht für Erst- und Zweitklässler:innen kommt zurück

Moin!

Nachdem Niedersachsens Grundschüler:innen bereits im Frühjahr Masken während des Unterrichts tragen mussten und zuletzt lediglich ab Klasse 3 Mund- und Nasenschutzmasken vorgeschrieben waren, ändert sich dies ab morgen wieder. Das Land Niedersachsen hat die neue Corona-Verordnung veröffentlicht – unter anderem beinhaltet diese auch Veränderungen für den schulischen Bereich.

Die niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist, dass ab morgen, Mittwoch, 24. November 2021, auch Schüler:innen der ersten und zweiten Klassen wieder Masken tragen müssen – und zwar während der gesamten Unterrichtszeit. Die Webseite des Kultusministeriums liefert alle Informationen zur neuen Verordnung im Bezug auf Schulen hier.

Maskenpflicht auch in erster und zweiter Klasse

Waren Erst- und Zweitklässler:innen bis heute von der Maskenpflicht im Unterricht befreit, müssen sie ab morgen wie alle anderen Schüler:innen in Niedersachsen wieder während des Unterrichts Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Ebenso herrscht Maskenpflicht in den Schulgebäuden. In den Mensen beim Essen und Trinken, während des Aufenthalts auf dem Pausenhof oder während des Sportunterrichts brauchen keine Masken getragen werden.

Testkonzept wird ebenfalls verschärft

Weiterhin verschärft Niedersachsen auch das schulische Testkonzept. Drei Mal je Woche müssen sich Schüler:innen derzeit testen, am Montag, Mittwoch und Freitag. Hinzu kommen nun „anlassbezogene Intensivtests“. Diese kommen dann zum Einsatz, wenn es einen Verdachtsfall auf das Corona-Virus gegeben hat. Schüler:innen testen sich dann an fünf Schultagen in Folge, dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Bestätigt sich ein Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht, kann die Testfolge allerdings abgebrochen werden.

Klassenfahrten fallen weg, Einschränkungen bei Weihnachtsfeiern und Elternsprechtagen

Weiterhin sind mehrtägige Klassenfahrten für niedersächsische Schüler:innen vorerst untersagt. Bis Ende Januar 2022 dürfen keine Klassenreisen stattfinden. Zusätzlich sind schulische Weihnachtsfeiern möglich, müssen aber ohne externe Besucher wie zum Beispiel Eltern stattfinden. Elternsprechtage sollen digital stattfinden, ansonsten gilt hierfür die 2G+-Regelung – neben der vollständigen Impfung oder Genesung ist somit auch ein jeweils aktueller Corona-Test erforderlich, der negativ sein muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert