• 27. April 2024

Kindergeld: So wird es beantragt, das gibt es zu beachten

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Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland erhalten, um die grundlegende Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen. Es handelt sich um eine monatliche Zahlung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Kindergeld.

  • Anspruch: Du kannst Kindergeld beantragen, wenn Dein Kind unter 18 Jahren ist und Du es regelmäßig versorgst. Dies gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder. Dein Wohnort kann in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz sein.
  • Höhe: Pro Kind erhältst Du monatlich 250 Euro Kindergeld. Dieser Betrag wird nur für Kinder gezahlt, die die Voraussetzungen erfüllen. In der Regel erhält ein Elternteil das Kindergeld. Bei mehreren Kindern werden die Beträge als eine Summe ausgezahlt.
  • Beantragung: Das Kindergeld musst Du schriftlich beantragen. Zuständig ist in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst den Antrag online ausfüllen, wenn Dein Kind die Voraussetzungen erfüllt. Falls Du über eine Bund-ID verfügst, kannst Du den Online-Antrag sogar ohne Unterschrift direkt übermitteln.

Kindergeld ab Geburt beantragen

Wenn Dein Kind die Voraussetzungen erfüllt, kannst Du den Kindergeld-Antrag online ausfüllen. Hier sind die Schritte:

  1. Voraussetzungen prüfen: Dein Kind muss unter 18 Jahren sein und in Deinem Haushalt leben. Überprüfe, ob Du die Kriterien erfüllst.
  2. Online-Antrag ausfüllen: Nutze das Online-Angebot der Familienkasse, um den Antrag elektronisch zu stellen. Falls Du eine Bund-ID hast, kannst Du den Antrag ohne Unterschrift direkt übermitteln.
  3. Auszahlung: Das Kindergeld wird monatlich auf Dein Konto überwiesen. Das genaue Auszahlungsdatum richtet sich nach Deiner Kindergeldnummer. Die aktuellen Auszahlungstermine findest Du auf der Seite „Kindergeld 2024: Auszahlungstermine“.

Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld-Antrag

  • Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?: Ja, Du kannst Kindergeld auch rückwirkend beantragen. Die Frist beträgt 6 Monate.
  • Prüft die Familienkasse den Anspruch auf Kindergeld?: Ja, die Familienkasse prüft den Anspruch und zahlt das Kindergeld aus.
  • Was tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?: Wenn Du mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch einlegen.
  • Muss Kindergeld zurückgezahlt werden?: Unter bestimmten Umständen kann eine Rückzahlung erforderlich sein. Informiere Dich dazu bei der Familienkasse.
  • Was ist ein Zählkind?: Ein Zählkind ist ein Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht, aber es wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt.

Fazit

Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern. Informiere Dich rechtzeitig über die Voraussetzungen und beantrage es, um die Versorgung Deiner Kinder zu gewährleisten. Wer Kindergeld erhält, wie viel gezahlt wird: Jetzt informieren und den Kindergeld-Antrag online stellen.

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